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Was passiert, wenn Sie nichts unternehmen?

Insbesondere die Verletzung von Informationspflichten, wie das Fehlen oder unzureichende Bereitstellung einer Datenschutzerklärung, fehlende Auftragsverarbeitungsverträge, Verletzungen der Datensicherheit, Bekanntgabe von Personendaten in Länder mit unzulänglichem Datenschutzniveau (ohne zusätzliche Sicherheitsmassnahmen), oder die Verletzung von Auskunftspflichten können mit einer Busse von bis zu CHF 250'000 bestraft werden.

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